Über uns

Ihr Erfolg und Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel!  

Kanzleiphilosophie

Als Unternehmerin lege ich besonderen Wert auf einen offenen Dialog und den engen Kontakt zu den Menschen. Es ist mir bewusst, welch großes Vertrauen Sie mir und meinem Team entgegenbringen. Wir werden alles dafür tun, dieser Verpflichtung gerecht zu werden.

Zentrales Element unserer Tätigkeit ist die stetige und individuelle Betreuung der Mandanten in allen anfallenden steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und, soweit zulässig, rechtlichen Fragestellungen. Um die Aufgabenstellung für Sie optimal lösen zu können, stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner in meinem Hause zur Verfügung.

Gemeinsam mit Ihnen wollen wir Strategien entwickeln, die Sie in Ihren unternehmerischen, beruflichen und privaten Entscheidungen unterstützen. 

Berufsträger
 
Diana Neumeyer
Steuerberaterin (Bestellung erfolgt im Kalenderjahr 2000)
Certified in IFRS (Prüfung erfolgreich abgelegt im Kalenderjahr 2006)
Fachberaterin für internationales Steuerrecht (Bestellung 2012)
Fortbildung zum Fachberater für Unternehmensnachfolge in Akkreditierung

dn@stb-neumeyer.de

Steuerberatung

Laufende Beratung
· Laufende Finanzbuchhaltung
· Lohn- und Gehaltsabrechnungen einschließlich aller Steuer- und Sozialversicherungsmeldungen
· Beratung in allen laufenden Steuerangelegenheiten

Steuerdeklarationsberatung
· Steuererklärungen für Privatpersonen
· Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen und Steuererklärungen für Freiberufler
· Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen für Unternehmen / Unternehmer

Steuerdurchsetzungsberatung
· Prüfung von Steuerbescheiden
· Führung und Erledigung von Rechtsbehelfen
· Teilnahme und Mitwirkung bei steuerlichen Außenprüfungen und Verhandlungen mit der Finanzverwaltung

Generationenwechsel
· Unternehmensnachfolgeplanung unter steuerlichen Aspekten
· Steuerorientierte Gestaltung von Vermögensübertragungen im Rahmen der 
 vorweggenommenen Erbfolge
· Steuerberatung bei Erbschaft und Schenkung

Steuergestaltung
· Einsatz steuersparender Kapitalanlagen
· steueroptimale Gestaltung von Verträgen
· steuerliche Beratung bei Unternehmensgründungen und Rechtsformüberlegungen
· steuerliche Aspekte bei Investitions- und Finanzierungsmaßnahmen
· Steuergestaltung bei Unternehmensumstrukturierungen
· Steuergestaltung bei privaten und betrieblichen Nachfolgeregelungen

Honorar

Das Honorar der Steuerberater bemisst sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Die Gebühr für eine Erstberatung beträgt nach § 21 Abs. 1 StBVV bis zu 180 € zzgl. 19 % USt. Unser Steuerberater-Stundensatz für eine Beratung beträgt 120 € zzgl. USt. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem konkreten Fall. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.
Das Honorar für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Finanzbuchhaltungen ist eine Wertgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert richtet. Hier ist ein Rahmen von Mindest- bis Höchstgebühren in der StBVV gegeben. In der Regel wird eine mittlere Gebühr abgerechnet. Für die Lohnbuchführung ist eine Betragsrahmengebühr und/oder Zeitgebühr in der StBVV vorgesehen.
Die Zufriedenheit unserer Mandanten ist oberste Prämisse. Leistung und Gegenleistung im Rahmen der Steuerberatung und Unternehmensberatung sowie der Beratung bei Existenzgründungen sollen in Einklang stehen. 
Wir beraten Sie gerne und informieren Sie im Detail über die Honorare. Rufen Sie uns einfach an.

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